CO₂-Speicher-Rechner: gebundener Kohlenstoff im Bauholz
Der Rechner zeigt, wie viel Kohlenstoff in einer Holzmenge gebunden ist, ausgedrückt als Kilogramm CO₂. Sie geben das Volumen in Kubikmetern ein und wählen die Holzart.
Im Holz gebunden: 749 kg CO₂
Vorbelegt ist 1 m³ Fichte. Tragen Sie Ihr Volumen ein und wählen Sie die Holzart.
- Masse bei 15 % Holzfeuchte
- 470 kg
- Darrtrockene Masse
- 409 kg
- Kohlenstoff
- 204 kg
Der Wert ist der im Holz gebundene Kohlenstoff als CO₂, keine Ökobilanz und keine Einsparung; Ernte, Trocknung, Transport und das Lebensende des Bauteils sind nicht enthalten.
So rechnet das Werkzeug
Holz besteht darrtrocken etwa zur Hälfte aus Kohlenstoff, den der Baum als CO₂ aus der Luft aufgenommen hat. Gerechnet wird in drei Schritten: Die Masse ist Volumen × Rohdichte. Die darrtrockene Masse ist die Masse geteilt durch (1 + Holzfeuchte/100), bei 15 % Holzfeuchte also geteilt durch 1,15. Der Kohlenstoff ist die Hälfte der darrtrockenen Masse; mit 44/12 multipliziert ergibt sich die Menge CO₂.
Beispiel: 1 m³ Fichte wiegt bei 15 % Holzfeuchte 470 kg. Darrtrocken sind das 470 / 1,15 = 408,7 kg, davon 204,3 kg Kohlenstoff. 204,3 kg × 44/12 = 749 kg CO₂.
Rechenweg nach DIN EN 16449 (biogener Kohlenstoff in Holz), Kohlenstoffanteil 0,5 und Molmassenverhältnis 44/12; Rohdichten bei 15 % Holzfeuchte nach Riegler 2008, BFW-Praxisinformation 16. Der Normtext selbst liegt uns nicht im Wortlaut vor; Formel und Konstanten sind an einem veröffentlichten Rechenbeispiel geprüft.
Quellen
- DIN EN 16449:2014-06 Holz und Holzprodukte – Berechnung des biogenen Kohlenstoffgehalts im Holz und Umrechnung in Kohlenstoffdioxid (Titel und Ausgabe; der Normtext ist kostenpflichtig). Quelle, abgerufen am 11.10.2026.
- Veröffentlichtes Rechenbeispiel zu EN 16449 mit Formel, Kohlenstoffanteil 0,5 und Faktor 44/12 (One Click LCA, englisch). Quelle, abgerufen am 11.10.2026.
- Mittlere Rohdichte bei 15 % Holzfeuchte: Fichte 0,47, Kiefer 0,52, Douglasie 0,58, Lärche 0,59 g/cm³. Riegler, J. (2008): Die Douglasie aus der Sicht des Verarbeiters. BFW-Praxisinformation 16, S. 23–24. Quelle, abgerufen am 10.10.2026.