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Meisterkurs Zimmerer in Augsburg: Inhalte, Kosten und Förderung
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Meisterkurs Zimmerer
Der Meisterkurs im Zimmererhandwerk bereitet auf die Meisterprüfung vor. Neben Fachwissen vermittelt er die praktischen Fähigkeiten, die ein Zimmerermeister in Planung, Ausführung und Betriebsführung braucht. Für Augsburg ist die Handwerkskammer Schwaben zuständig.
Kursinhalte
Die Inhalte des Lehrgangs folgen den beiden fachlichen Teilen der Meisterprüfung: der fachpraktischen Prüfung (Teil 1) und der fachtheoretischen Prüfung (Teil 2).
Die fachpraktische Prüfung umfasst:
- Meisterprüfungsprojekt: ein eigenes Projekt, in dem Sie Planung und Ausführung nachweisen und dokumentieren.
- Fachgespräch: Sie stellen Ihr Projekt vor und beantworten Fragen dazu.
- Situationsaufgabe: Sie lösen eine typische Aufgabe aus dem Berufsalltag.
Die Fächer, die in der praktischen Prüfung behandelt werden, sind unter anderem:
- Bauzeichnen
- Bauplanung
- Werkplanung/Baukonstruktion
- Detailplanung
- Ausschreibung/Massenermittlung
- Baukonstruktion/Statik
- Bauphysik
- Treppenbau
- Schiften, rechnerischer Abbund
Zu den Unterrichtsfächern für die fachtheoretische Prüfung gehören:
- Fachbezogene Mathematik
- Festigkeitslehre, Holz/Stahl
- Baukonstruktion/Statik (Holzbau)
- Baugesetze, DIN-Vorschriften
- Bauvertragsrecht (VOB)
- Baustoffkunde, Bauphysik
- Dachdeckung
- Auftragsabwicklung, Kalkulation
- Betriebsführung
- Dachausmittlung, rechnerischer Abbund
- Unfallverhütung, Arbeitsschutz
- Umweltschutz
Kursdaten
Ob der Lehrgang für die Teile 1 und 2 in Vollzeit oder Teilzeit läuft, wie lange er dauert und wann er beginnt, veröffentlicht die Handwerkskammer Schwaben; maßgeblich sind die Angaben dort.
Kosten
Die Kosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen:
- Lehrgangsgebühr für die Teile 1 und 2
- Prüfungsgebühren, die die Handwerkskammer für die Meisterprüfung erhebt
- Lehrmaterial wie Fachbücher und Tabellenwerke
- gegebenenfalls ein eigener Laptop mit der im Lehrgang verwendeten Software
- die Gebühr für den Meisterbrief
Ob ein Posten in der Lehrgangsgebühr enthalten ist oder gesondert anfällt und wie hoch die aktuellen Beträge sind, nennt die Kammer unter www.hwk-schwaben.de.
Fördermöglichkeiten
Aufstiegs-BAföG: Die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützt Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit Zuschuss und Darlehen; dieser Teil hängt nicht von Einkommen und Vermögen ab. Bei einem Vollzeitlehrgang kann ein einkommensabhängiger Beitrag zum Lebensunterhalt hinzukommen. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig bei der zuständigen Förderstelle.
Meisterbonus: Der Freistaat Bayern zahlt nach bestandener Meisterprüfung unter bestimmten Voraussetzungen einen Meisterbonus. Höhe und Bedingungen nennen die Bayerische Staatsregierung und die Handwerkskammer.
Weitere Wege sind:
- Stipendien: Einige Stiftungen und Begabtenförderungsprogramme unterstützen Meisterschüler.
- Bildungsdarlehen: Achten Sie auf Konditionen und Rückzahlungsmodalitäten.
- Unterstützung durch den Arbeitgeber: Manche Betriebe beteiligen sich an den Kosten, wenn die Qualifikation dem Unternehmen nützt.
Eine Beratung zu den Fördermöglichkeiten bietet die Handwerkskammer.
Hinweis
Versicherungsschutz: Klären Sie vor dem Lehrgang mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, wie Sie während einer Vollzeitfortbildung versichert sind.
Teile 3 und 4: Teil 3 behandelt wirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse, Teil 4 die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse. Zur Reihenfolge der Teile berät die Handwerkskammer.
Selbststudium: Planen Sie neben dem Unterricht regelmäßig Zeit ein, um den Stoff mit Fachbüchern und Fachzeitschriften zu vertiefen.
Zielgruppe
Der Meisterkurs richtet sich vor allem an:
- Gesellen im Zimmererhandwerk oder einem verwandten Handwerk, die die Meisterprüfung ablegen möchten.
- Berufserfahrene Fachkräfte, die im Betrieb Führungsaufgaben übernehmen wollen.
- Gründungswillige, die einen eigenen Zimmereibetrieb führen wollen.
Was der Meisterbrief ermöglicht
Das Zimmererhandwerk ist ein zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A der Handwerksordnung. Wer einen Zimmereibetrieb selbstständig führen will, braucht dafür in der Regel den Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation.
- Mit Teil 4 der Meisterprüfung ist die Ausbildereignung nachgewiesen; Sie können Lehrlinge ausbilden.
- Der Meisterbrief qualifiziert für Führungsaufgaben im Betrieb.
Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung
Über die Zulassung zur Meisterprüfung entscheidet die Handwerkskammer nach der Handwerksordnung. Zugelassen wird in der Regel, wer die Gesellenprüfung im Zimmererhandwerk oder in einem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk bestanden hat oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Andere Abschlüsse, etwa ein Studium, können in Verbindung mit Berufspraxis anerkannt werden; das prüft die Kammer im Einzelfall.
Unabhängig von der Zulassungsart erleichtert praktische Erfahrung im Handwerk den Lehrgang. Informieren Sie sich frühzeitig über die nötigen Unterlagen und Fristen. Die Ansprechpartner für Zulassungsfragen nennt die Kammer unter www.hwk-schwaben.de.
Häufige Fragen zum Meisterkurs im Zimmererhandwerk
Was sind die Voraussetzungen für den Meisterkurs im Zimmererhandwerk?
Zugelassen wird in der Regel, wer die Gesellenprüfung im Zimmererhandwerk oder in einem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk bestanden hat. Andere Abschlüsse, etwa ein Studium, kann die Handwerkskammer in Verbindung mit Berufspraxis anerkennen; sie entscheidet im Einzelfall.
Wie lange dauert der Meisterkurs im Zimmererhandwerk?
Ob der Lehrgang für die Teile 1 und 2 in Vollzeit oder Teilzeit läuft, wie lange er dauert und wann er beginnt, veröffentlicht die Handwerkskammer Schwaben.
Welche Kosten sind mit dem Meisterkurs verbunden?
Es fallen Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren, Kosten für Lehrmaterial, gegebenenfalls für einen Laptop sowie die Gebühr für den Meisterbrief an. Die aktuellen Beträge nennt die Handwerkskammer Schwaben.
Gibt es Fördermöglichkeiten für den Meisterkurs?
Ja. Das Aufstiegs-BAföG fördert Lehrgangs- und Prüfungsgebühren; in Bayern kommt nach bestandener Prüfung unter bestimmten Voraussetzungen der Meisterbonus hinzu, dessen Höhe die Bayerische Staatsregierung festlegt.
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