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Baugenehmigung ab wieviel qm: Die wichtigsten Richtlinien im Überblick

15.08.2025 3 mal gelesen 0 Kommentare
  • In den meisten Bundesländern ist ab einer überbauten Fläche von 30 bis 50 Quadratmetern eine Baugenehmigung erforderlich.
  • Für kleinere Bauvorhaben wie Gartenhäuser gibt es häufig Ausnahmen, wenn bestimmte Maße und Nutzungen nicht überschritten werden.
  • Die exakten Vorgaben unterscheiden sich je nach Landesbauordnung, weshalb immer die örtliche Behörde konsultiert werden sollte.

Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich? Die regelnden Faktoren im Überblick

Wann eine Baugenehmigung tatsächlich erforderlich ist, hängt von mehreren, oft miteinander verwobenen Faktoren ab. Es gibt nicht die eine, pauschale Antwort – stattdessen entscheidet eine Mischung aus Größe, Nutzung, Standort und den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung. Was dabei gerne übersehen wird: Auch die geplante Bauweise und der spätere Zweck des Bauwerks spielen eine gewichtige Rolle. Klingt kompliziert? Ist es manchmal auch, aber mit dem richtigen Blick auf die Details wird es schnell klarer.

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  • Grundfläche und Rauminhalt: Die magische Grenze für eine Genehmigung liegt nicht überall gleich. In Bayern und Brandenburg zum Beispiel sind Gartenhäuser bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt genehmigungsfrei, während in Berlin schon ab 10 m³ Schluss ist. Bei Garagen und Carports zählen oft die Quadratmeter – mal sind es 30 m², mal 50 m², je nach Bundesland.
  • Standort: Steht das Bauwerk im Innenbereich eines Ortes oder draußen im Außenbereich? Im Außenbereich gelten fast immer strengere Regeln, selbst winzige Bauwerke brauchen dort meist eine Genehmigung.
  • Nutzung: Wird das Gebäude nur als Geräteschuppen genutzt oder soll es Aufenthaltsräume, eine Toilette oder gar eine Feuerstätte bekommen? Sobald Menschen sich länger darin aufhalten oder Sanitäranlagen eingebaut werden, ist eine Genehmigung fast immer Pflicht – unabhängig von der Größe.
  • Bebauungsplan und Abstandsflächen: Der lokale Bebauungsplan kann strengere Vorgaben machen als die Landesbauordnung. Und: Auch der Abstand zur Grundstücksgrenze entscheidet, ob eine Genehmigung fällig wird.
  • Fundament und Bauweise: Ein festes Fundament oder eine dauerhafte Verbindung mit dem Boden machen ein Bauwerk schneller genehmigungspflichtig als eine einfache, mobile Konstruktion.

Wichtig: Es reicht nicht, nur auf die Quadratmeter oder den Rauminhalt zu schauen. Wer zum Beispiel einen Schuppen plant, der später als Gästezimmer dienen soll, braucht in jedem Fall eine Genehmigung – egal wie klein das Häuschen ist. Die Bauaufsichtsbehörden prüfen all diese Faktoren im Zusammenspiel. Wer hier einen Aspekt übersieht, tappt schnell in die Genehmigungsfalle.

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Grenzwerte für genehmigungsfreie Bauvorhaben nach Bundesland

Die Grenzwerte für genehmigungsfreie Bauvorhaben unterscheiden sich teils erheblich von Bundesland zu Bundesland. Während in manchen Regionen erstaunlich großzügige Regelungen gelten, sind andere Länder deutlich restriktiver. Wer nicht genau hinschaut, kann sich da schnell vertun – und das kann teuer werden.

  • Bayern und Brandenburg: Hier sind Gartenhäuser bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt genehmigungsfrei, sofern sie nicht im Außenbereich stehen. Das ist im bundesweiten Vergleich sehr großzügig.
  • Rheinland-Pfalz: Bis zu 50 m³ Rauminhalt sind erlaubt, im Außenbereich jedoch nur 10 m³. Das ist ein ziemlicher Unterschied, den viele nicht auf dem Schirm haben.
  • Niedersachsen und Baden-Württemberg: Hier gilt die Grenze von 40 m³ Rauminhalt, außerhalb geschlossener Ortschaften nur 20 m³.
  • Nordrhein-Westfalen und Hamburg: Maximal 30 m³ Rauminhalt sind genehmigungsfrei – und das auch nur unter bestimmten Bedingungen.
  • Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt: Die Grenze liegt bei 10 m³ Rauminhalt. Wer mehr plant, braucht zwingend eine Genehmigung.
  • Garagen und Carports: In vielen Ländern sind bis zu 30 m² Grundfläche genehmigungsfrei, in Thüringen sogar 40 m², in Brandenburg für Garagen bis zu 150 m². Aber Achtung: Die Höhe und der Abstand zur Grundstücksgrenze spielen oft eine zusätzliche Rolle.
  • Kleingartenlauben: Nach dem Bundeskleingartengesetz sind bundesweit 24 m² Grundfläche ohne Genehmigung möglich – das gilt unabhängig vom Bundesland.

Es lohnt sich, die jeweilige Landesbauordnung genau zu prüfen. Die genannten Werte gelten nur, wenn keine Aufenthaltsräume, sanitäre Anlagen oder Feuerstätten geplant sind. Manche Kommunen setzen noch strengere Vorgaben obendrauf. Wer ganz sicher gehen will, fragt direkt bei der Bauaufsichtsbehörde nach – denn die letzte Entscheidung liegt immer dort.

Genehmigungsfreie Baugrößen für Gartenhäuser, Garagen und Carports nach Bundesland

Bundesland Gartenhaus (m³ Rauminhalt) Garage (m² Grundfläche) Carport (m² Grundfläche) Hinweise & Besonderheiten
Bayern bis 75 m³ meist 50 m² meist 50 m² Keine Genehmigung im Innenbereich; Aufenthaltsräume genehmigungspflichtig
Brandenburg bis 75 m³ bis 150 m² bis 50 m² Im Außenbereich strengere Regeln ab 10 m³
Rheinland-Pfalz bis 50 m³
(Außenbereich: 10 m³)
bis 50 m² bis 50 m² Unterschied Innen-/Außenbereich beachten
Niedersachsen bis 40 m³
(Außenbereich: 20 m³)
meist 50 m² meist 40 m² Abhängigkeit vom Standort
Baden-Württemberg bis 40 m³ bis 40 m² bis 40 m² Höhen- und Grenzabstände einhalten
Nordrhein-Westfalen bis 30 m³ bis 30 m² bis 30 m² Genehmigungsfreiheit unter Bedingungen
Hamburg bis 30 m³ bis 30 m² bis 30 m² Abstände zur Grenze beachten
Berlin bis 10 m³ bis 30 m² bis 30 m² Sehr strenge Vorgaben
Sachsen-Anhalt bis 10 m³ bis 30 m² bis 30 m² Kleine Bauwerke schnell genehmigungspflichtig
Kleingartenlauben (bundesweit) 24 m² Grundfläche laut Bundeskleingartengesetz
Thüringen bis 20 m³ bis 40 m² bis 40 m² Abweichungen je Kommune möglich

Beispiele: Typische qm- und m³-Grenzen für Gartenhaus, Garage, Carport und Co.

Konkrete Beispiele machen die unterschiedlichen Grenzwerte greifbar und helfen, typische Fehler zu vermeiden. Die folgende Übersicht zeigt, wie unterschiedlich die erlaubten Maße für gängige Bauvorhaben wie Gartenhaus, Garage oder Carport tatsächlich ausfallen können – und wo Fallstricke lauern.

  • Gartenhaus: In Sachsen-Anhalt darf ein Gartenhaus ohne Genehmigung maximal 10 m³ Rauminhalt haben. In Bayern hingegen sind 75 m³ möglich, solange keine Aufenthaltsräume entstehen. Wer etwa ein Gartenhaus mit 4 x 3 m Grundfläche und 2,5 m Höhe plant, landet bei rund 30 m³ – das wäre in Berlin schon genehmigungspflichtig, in Bayern aber nicht.
  • Garage: In Brandenburg sind Garagen bis 150 m² Grundfläche genehmigungsfrei, was für die meisten Privatnutzer mehr als ausreichend ist. In Nordrhein-Westfalen hingegen gilt meist eine Grenze von 30 m² – ein Unterschied, der bei größeren Bauvorhaben schnell ins Gewicht fällt.
  • Carport: In Thüringen ist ein Carport bis 40 m² Grundfläche genehmigungsfrei, in Hamburg nur bis 30 m². Wer also zwei Autos unterstellen möchte, muss die Maße sorgfältig kalkulieren.
  • Terrassenüberdachung: Viele Landesbauordnungen erlauben Überdachungen bis 30 m² Grundfläche ohne Genehmigung, sofern die Tiefe 3 m nicht überschreitet. Ein größerer Wintergarten fällt aber direkt unter die Genehmigungspflicht.
  • Pool: Ein Schwimmbecken ist meist bis 100 m³ Wasservolumen genehmigungsfrei. Doch schon eine kleine Poolüberdachung kann wieder eine Genehmigung nötig machen – je nach Bundesland und Bauweise.

Die Beispiele zeigen: Es gibt keine einheitliche Regel, sondern ein buntes Mosaik an Vorgaben. Ein und dasselbe Bauvorhaben kann je nach Standort völlig unterschiedliche Anforderungen auslösen. Wer plant, sollte also immer genau nachrechnen und die aktuellen Werte für das eigene Bundesland im Blick behalten.

Ausschluss: Welche Nutzung macht immer eine Baugenehmigung nötig?

Manche Nutzungen führen immer zur Genehmigungspflicht – unabhängig von Größe oder Bauweise. Das ist besonders wichtig für alle, die mit dem Gedanken spielen, ihr Gartenhaus oder ihren Carport für mehr als nur die Aufbewahrung von Werkzeug oder Fahrzeugen zu nutzen.

  • Aufenthaltsräume: Sobald ein Gebäude als Aufenthaltsraum genutzt werden soll – etwa als Gästezimmer, Büro, Hobbyraum oder gar als dauerhafter Wohnraum – ist eine Baugenehmigung zwingend erforderlich. Das gilt auch für kurzzeitige Übernachtungen.
  • Sanitäre Anlagen: Die Installation von Toilette, Dusche oder Waschbecken macht das Bauwerk genehmigungspflichtig. Das betrifft auch nachträgliche Einbauten, selbst wenn das Gebäude ursprünglich genehmigungsfrei war.
  • Heizung und Feuerstätten: Wer eine Heizung, einen Kamin oder eine andere Feuerstätte einbauen möchte, braucht immer eine Genehmigung. Hier spielt der Brandschutz eine zentrale Rolle.
  • Gewerbliche Nutzung: Wird das Bauwerk gewerblich genutzt – etwa als Werkstatt, Verkaufsraum oder Lager für einen Betrieb – greift grundsätzlich die Genehmigungspflicht, unabhängig von der Größe.
  • Umnutzung: Auch die spätere Änderung der Nutzung (zum Beispiel vom Geräteschuppen zum Partyraum) löst eine Genehmigungspflicht aus, selbst wenn das Gebäude vorher genehmigungsfrei errichtet wurde.

Wer hier trickst oder „erstmal nur lagert“ und später umnutzt, riskiert hohe Bußgelder und im schlimmsten Fall den Rückbau. Die Behörden prüfen nicht nur beim Bau, sondern auch bei späteren Veränderungen sehr genau.

Besonderheiten bei Kleingartenlauben und Terrassenüberdachungen

Kleingartenlauben und Terrassenüberdachungen sind in vielerlei Hinsicht Sonderfälle im Baurecht. Für beide gelten spezifische Regeln, die oft über die allgemeinen Landesbauordnungen hinausgehen und teils sogar bundesweit einheitlich geregelt sind.

  • Kleingartenlauben: Laut Bundeskleingartengesetz darf eine Laube in einer Kleingartenanlage maximal 24 m² Grundfläche (inklusive überdachtem Freisitz) haben. Sie darf weder zum dauerhaften Wohnen genutzt werden noch über sanitäre Anlagen oder eine Feuerstätte verfügen. Diese Vorgaben gelten bundesweit und sind nicht durch kommunale Satzungen aufweichbar.
  • Genehmigungsverfahren bei Lauben: Auch wenn die Laube die genannten Maße einhält, kann in einigen Gemeinden eine Anzeige- oder Meldepflicht bestehen. Es empfiehlt sich, vor dem Bau Rücksprache mit dem Kleingartenverein und der Kommune zu halten, um böse Überraschungen zu vermeiden.
  • Terrassenüberdachungen: Für Terrassenüberdachungen gibt es häufig eine Obergrenze von 30 m² Grundfläche und eine maximale Tiefe von 3 m, die ohne Baugenehmigung zulässig sind. Wird diese Größe überschritten oder ist die Überdachung fest mit dem Wohnhaus verbunden, ist in der Regel eine Genehmigung notwendig.
  • Material und Bauweise: Bei Terrassenüberdachungen achten viele Bauämter auf die verwendeten Materialien und die optische Einbindung ins Gesamtbild des Hauses. Manche Gemeinden verlangen einen Nachweis zur Standsicherheit, selbst wenn das Bauwerk genehmigungsfrei ist.

Ein kurzer Anruf bei der zuständigen Behörde oder beim Kleingartenverein klärt oft, was wirklich erlaubt ist. Gerade bei Sonderfällen wie diesen können lokale Vorschriften und interne Vereinsregeln zusätzliche Anforderungen stellen, die im Gesetzestext nicht sofort ersichtlich sind.

So finden Sie die gültigen Richtlinien für Ihr Grundstück

Die Suche nach den gültigen Richtlinien für Ihr Grundstück beginnt immer lokal und individuell. Denn selbst wenn Landesbauordnungen die groben Rahmenbedingungen setzen, können Gemeinden oder Städte zusätzliche Vorschriften festlegen, die Sie kennen müssen.

  • Bebauungsplan einsehen: Fordern Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung den Bebauungsplan für Ihr Grundstück an. Darin stehen oft spezielle Vorgaben zu erlaubten Baugrößen, Dachformen, Grenzabständen oder Nutzungsarten, die über die Landesvorgaben hinausgehen.
  • Flurkarte und Liegenschaftskataster prüfen: Mit einer aktuellen Flurkarte sehen Sie exakt, wie Ihr Grundstück geschnitten ist und wo bestehende Gebäude oder Grenzen verlaufen. Das hilft, die Lage und Größe Ihres geplanten Bauwerks korrekt einzuschätzen.
  • Direkter Kontakt zur Bauaufsichtsbehörde: Fragen Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nach, welche Unterlagen und Nachweise Sie konkret für Ihr Vorhaben benötigen. Die Behörde kann verbindlich Auskunft geben, ob Ihr Projekt genehmigungsfrei ist oder nicht.
  • Online-Portale der Bundesländer nutzen: Viele Landesregierungen bieten digitale Bauportale, in denen Sie die wichtigsten Paragraphen, Formulare und Merkblätter für Ihr Bundesland finden. Ein schneller Blick ins jeweilige Online-Angebot spart Zeit und manchmal auch Nerven.
  • Beratung durch Architekten oder Bauingenieure: Wenn Unsicherheiten bleiben, kann eine fachkundige Beratung helfen. Experten kennen oft auch versteckte Fallstricke in lokalen Satzungen oder wissen, wie Ausnahmen beantragt werden können.

Die Kombination aus amtlichen Unterlagen, persönlicher Beratung und digitalen Angeboten liefert Ihnen ein vollständiges Bild der geltenden Richtlinien für Ihr Grundstück. So vermeiden Sie Überraschungen und starten Ihr Bauvorhaben auf sicherem Grund.

Praktische Tipps: So vermeiden Sie Bußgelder und Rückbau

Bußgelder und Rückbau lassen sich mit ein paar gezielten Schritten effektiv vermeiden. Wer vorausschauend plant und sich nicht auf Hörensagen verlässt, ist klar im Vorteil. Hier kommen Tipps, die oft übersehen werden, aber wirklich den Unterschied machen.

  • Frühzeitig Nachweise sammeln: Halten Sie alle Bauunterlagen, Skizzen und amtlichen Schreiben von Anfang an griffbereit. Bei späteren Kontrollen oder Nachfragen können Sie so belegen, dass Sie alles korrekt geprüft haben.
  • Fotodokumentation vom Baufortschritt: Machen Sie regelmäßig Fotos während der Bauarbeiten. Das ist nicht nur für die eigene Übersicht praktisch, sondern kann im Streitfall beweisen, dass Sie sich an die Vorgaben gehalten haben.
  • Schriftliche Bestätigungen einholen: Lassen Sie sich Zusagen oder Auskünfte der Behörden immer schriftlich geben. Telefonische Aussagen sind im Zweifel nicht nachweisbar und helfen Ihnen bei Problemen wenig.
  • Nachbarn rechtzeitig informieren: Auch wenn keine Pflicht besteht: Wer die Nachbarn vorab einweiht, beugt späteren Beschwerden und Anzeigen vor. Das kann Konflikte verhindern, bevor sie entstehen.
  • Änderungen sofort melden: Falls Sie während des Baus etwas an den Plänen ändern müssen, informieren Sie die Behörde umgehend. Selbst kleine Abweichungen können sonst als Schwarzbau gewertet werden.
  • Regelmäßige Kontrolle der Vorschriften: Prüfen Sie auch nach Baubeginn, ob sich rechtliche Vorgaben geändert haben. Manche Kommunen passen ihre Satzungen kurzfristig an – und das kann Ihr Vorhaben betreffen.

Mit diesen Maßnahmen behalten Sie die Kontrolle und vermeiden böse Überraschungen – ganz ohne schlaflose Nächte oder teure Rückbauaktionen.

Fazit: Orientierung und Handlungsempfehlungen für Bauherren

Fazit: Orientierung und Handlungsempfehlungen für Bauherren

Wer ein Bauvorhaben plant, sollte nicht nur auf die bekannten Grenzwerte achten, sondern auch auf versteckte Fallstricke im Detail. Gerade die Kombination aus kommunalen Satzungen, aktuellen Gesetzesänderungen und technischen Anforderungen verlangt Aufmerksamkeit. Bauherren profitieren davon, sich regelmäßig über neue Entwicklungen im Baurecht zu informieren – zum Beispiel durch Newsletter der Landesbauämter oder Fachportale.

  • Technische Nachweise frühzeitig einholen: Für viele genehmigungsfreie Bauwerke ist trotzdem ein Nachweis der Standsicherheit oder des Brandschutzes erforderlich. Prüfen Sie, ob Sie statische Berechnungen oder Gutachten benötigen, bevor Sie mit dem Bau beginnen.
  • Digitale Bauanträge nutzen: Viele Behörden bieten inzwischen Online-Antragsverfahren an. Das spart Zeit, beschleunigt die Bearbeitung und ermöglicht eine bessere Nachverfolgung Ihres Anliegens.
  • Rücksprache mit Fachleuten suchen: Ein Gespräch mit einem Architekten oder Bauingenieur deckt oft Lücken auf, die Laien nicht erkennen. Auch bei scheinbar einfachen Projekten kann professionelle Beratung vor teuren Fehlern schützen.
  • Eigenverantwortung ernst nehmen: Am Ende haften Bauherren für die Einhaltung aller Vorschriften – auch bei Arbeiten durch Dritte. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig, ob Handwerker und Dienstleister sich an die Vorgaben halten.

Mit einer proaktiven Herangehensweise und dem Blick für Details sichern Sie sich nicht nur rechtlich ab, sondern sorgen auch für einen reibungslosen Ablauf Ihres Bauprojekts.


FAQ zu Baugenehmigung und genehmigungsfreien Baugrößen

Ab welcher Größe ist ein Gartenhaus genehmigungspflichtig?

Die Größe, ab der ein Gartenhaus genehmigungspflichtig ist, unterscheidet sich je nach Bundesland. In Bayern und Brandenburg sind Gartenhäuser bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt meist genehmigungsfrei, in Berlin und Sachsen-Anhalt liegt die Grenze bereits bei 10 m³. Aufenthaltsräume, sanitäre Anlagen oder Feuerstätten machen das Gartenhaus immer genehmigungspflichtig, unabhängig von der Größe.

Welche Größe ist bei Garagen oder Carports ohne Baugenehmigung zulässig?

Garagen und Carports sind in vielen Bundesländern bis zu 30 m² Grundfläche genehmigungsfrei, in manchen (z. B. Brandenburg) sogar bis zu 150 m² für Garagen. In Thüringen und Rheinland-Pfalz sind 40–50 m² möglich. Die genauen Grenzen, zulässige Höhe und Lage zur Grundstücksgrenze regelt jeweils die Landesbauordnung.

Welche Nutzung erfordert immer eine Baugenehmigung?

Sobald ein Bauwerk als Aufenthaltsraum, für Übernachtungen, mit sanitären Anlagen (Toilette, Dusche) oder mit einer Feuerstätte genutzt wird, ist immer eine Baugenehmigung erforderlich – unabhängig von Größe oder Bauweise.

Was gilt für Kleingartenlauben bezüglich Baugenehmigung?

Für Kleingartenlauben gilt bundesweit das Bundeskleingartengesetz. Eine Laube mit maximal 24 m² Grundfläche, ohne Wohnnutzung, sanitäre Anlagen oder Feuerstätte ist genehmigungsfrei. Überdachte Freisitze zählen zur Grundfläche dazu.

Wie finde ich die für mein Grundstück geltenden Bauvorschriften?

Die wichtigsten Vorgaben finden Sie in der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes sowie im örtlichen Bebauungsplan. Die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung gibt Auskunft und stellt eventuell notwendige Unterlagen bereit. Im Zweifel empfiehlt sich die Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde.

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Wir legen großen Wert auf Transparenz und bieten jederzeit die Möglichkeit, bei Fragen oder Anmerkungen zu den Inhalten mit uns in Kontakt zu treten.

Zusammenfassung des Artikels

Ob eine Baugenehmigung nötig ist, hängt von Größe, Nutzung, Standort und Landesbauordnung ab; die Grenzwerte variieren stark je nach Bundesland.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Informieren Sie sich immer über die landesspezifischen Grenzwerte: Die Schwellenwerte für genehmigungsfreie Bauvorhaben (z.B. Gartenhaus, Garage, Carport) unterscheiden sich teils deutlich von Bundesland zu Bundesland. Prüfen Sie daher vorab die gültigen m²- und m³-Grenzen in Ihrer Region und beachten Sie auch Unterschiede zwischen Innen- und Außenbereich.
  2. Beachten Sie Nutzung und Bauweise: Unabhängig von der Größe ist eine Baugenehmigung immer erforderlich, wenn Sie Aufenthaltsräume, sanitäre Anlagen oder Feuerstätten planen. Auch eine spätere Umnutzung (z.B. vom Schuppen zum Gästezimmer) macht eine Genehmigung nötig.
  3. Studieren Sie lokale Bebauungspläne und Satzungen: Kommunen können strengere Vorgaben festlegen als die Landesbauordnung. Informieren Sie sich über den Bebauungsplan Ihres Grundstücks und halten Sie notwendige Abstandsflächen, Höhenbegrenzungen und Grenzabstände ein.
  4. Holen Sie frühzeitig Auskünfte bei der Bauaufsichtsbehörde ein: Ein kurzer Anruf oder eine schriftliche Anfrage bei der zuständigen Behörde schafft Klarheit, ob Ihr Vorhaben genehmigungsfrei ist. Lassen Sie sich wichtige Aussagen immer schriftlich bestätigen.
  5. Dokumentieren Sie Ihr Vorhaben umfassend: Halten Sie alle Pläne, Nachweise, Fotos vom Baufortschritt und Schriftverkehr mit Behörden sorgfältig fest. So sind Sie im Falle einer Kontrolle oder bei späteren Nachfragen rechtlich auf der sicheren Seite.

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