Eine Terrassenüberdachung in Sachsen ist genehmigungsfrei, wenn sie maximal 30 m² groß und 3 m tief ist sowie mindestens 3 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze hält. Besondere Vorschriften wie Denkmalschutz oder Bebauungspläne können dennoch eine Genehmigungspflicht auslösen....