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Rechtliche Hintergründe: Baugenehmigung unter Vorbehalt erklärt

24.06.2025 4 mal gelesen 0 Kommentare
  • Eine Baugenehmigung unter Vorbehalt bedeutet, dass das Bauvorhaben nur mit Einschränkungen oder unter bestimmten Bedingungen genehmigt wird.
  • Rechtliche Unsicherheiten oder noch offene Prüfungen können dazu führen, dass die Genehmigung widerrufen oder angepasst werden muss.
  • Vor dem Beginn der Bauarbeiten sollten die Vorbehalte genau geprüft und gegebenenfalls rechtlich abgeklärt werden.

Begriffserklärung: Was bedeutet eine Baugenehmigung unter Vorbehalt?

Baugenehmigung unter Vorbehalt – das klingt erstmal nach einer typischen Verwaltungsfloskel, aber dahinter steckt ein ziemlich präzises juristisches Konstrukt. Im Kern bedeutet es: Die zuständige Behörde erteilt die Baugenehmigung, hält sich aber ausdrücklich das Recht vor, bestimmte Aspekte später noch zu prüfen oder einzuschränken. Für Bauherren ist das ein zweischneidiges Schwert: Einerseits gibt es grünes Licht für den Baubeginn, andererseits bleibt eine gewisse Unsicherheit, weil die Genehmigung eben nicht endgültig und uneingeschränkt ist.

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Wichtig zu wissen: Bei einer Baugenehmigung unter Vorbehalt wird das Bauvorhaben zwar genehmigt, aber die Behörde kann – etwa bei nachträglich auftauchenden Bedenken oder neuen rechtlichen Entwicklungen – einzelne Auflagen nachschieben oder sogar Teile der Genehmigung widerrufen. Typische Vorbehalte betreffen oft noch nicht abschließend geklärte Nachbarrechte, Umweltauflagen oder den Denkmalschutz. Der Bauherr darf zwar loslegen, muss aber mit Nachforderungen oder Einschränkungen rechnen.

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Im Unterschied zur klassischen Baugenehmigung, die nach Abschluss aller Prüfungen uneingeschränkt erteilt wird, bleibt bei der Genehmigung unter Vorbehalt ein gewisser „Unsicherheitsfaktor“ bestehen. Das kann für den Bauherrn zu finanziellen und zeitlichen Risiken führen, wenn beispielsweise eine Auflage nachträglich zu erfüllen ist oder eine Teilnutzung untersagt wird. Genau hier liegt der Knackpunkt: Die Behörde will sich mit dem Vorbehalt ein Hintertürchen offenhalten, ohne das gesamte Bauvorhaben zu blockieren.

Unterschied zwischen Vorbehalt und Bedingung bei der Baugenehmigung

Der Unterschied zwischen Vorbehalt und Bedingung bei einer Baugenehmigung ist juristisch ziemlich fein, aber in der Praxis absolut entscheidend. Während ein Vorbehalt der Behörde die Möglichkeit gibt, bestimmte Rechte oder Prüfungen später noch geltend zu machen, ist eine Bedingung eine echte Hürde: Sie macht die Wirksamkeit der Genehmigung davon abhängig, dass ein bestimmtes Ereignis tatsächlich eintritt.

  • Vorbehalt: Die Genehmigung ist sofort wirksam, aber die Behörde kann nachträglich – zum Beispiel wegen neuer Erkenntnisse – zusätzliche Auflagen erlassen oder einzelne Aspekte neu bewerten. Für den Bauherrn bedeutet das: Er kann mit dem Bau beginnen, muss aber flexibel bleiben, falls später noch etwas gefordert wird.
  • Bedingung: Hier steht die Genehmigung unter dem Vorzeichen „erst wenn“. Das heißt, der Bauherr darf erst loslegen, wenn eine bestimmte Voraussetzung erfüllt ist – etwa die Vorlage eines Gutachtens oder der Nachweis einer Erschließung. Ohne Erfüllung dieser Bedingung bleibt die Genehmigung rechtlich wirkungslos.

Ein Vorbehalt wirkt also wie ein „Nachschlagerecht“ der Behörde, während eine Bedingung eine echte Startblockade ist. Für Bauherren ist es deshalb essenziell, genau zu prüfen, ob in ihrem Bescheid von einem Vorbehalt oder einer Bedingung die Rede ist – das kann über den Zeitplan und die Kosten des Projekts entscheiden.

Vor- und Nachteile einer Baugenehmigung unter Vorbehalt im Überblick

Pro Contra
Schnellerer Baubeginn möglich, da die Genehmigung grundsätzlich erteilt ist Rechtsunsicherheit aufgrund nachträglich möglicher Auflagen oder Einschränkungen
Flexiblere Reaktion auf noch nicht vollständig geklärte Fragen (z. B. Umweltauflagen) Risiko ungeplanter Mehrkosten durch nachträgliche Forderungen der Behörde
Verhinderung kompletter Baustopps, obwohl noch Details offen sind Finanzierungsrisiken, da Banken bei Vorbehalten oft vorsichtiger sind
Möglichkeit, frühzeitig mit der Umsetzung zu starten und Zeitverluste zu minimieren Erhöhter Abstimmungs- und Dokumentationsaufwand während der Bauphase
Behörde kann flexibel auf neue Erkenntnisse eingehen Gefahr von Verzögerungen, falls zusätzliche Nachweise gefordert werden
Teilweise Absicherung durch Auflagen für spezielle Aspekte Mögliche Rückbauverfügungen oder Nutzungsuntersagungen bei Nichterfüllung der Vorbehalte

Gesetzliche Grundlagen: Relevanz von § 158 Abs. 1 BGB für Bauvorhaben

§ 158 Abs. 1 BGB spielt bei Bauvorhaben eine zentrale Rolle, wenn es um die rechtliche Unterscheidung zwischen Bedingung und Vorbehalt geht. Der Paragraf regelt, dass ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung erst mit Eintritt des bestimmten Ereignisses wirksam wird. Für die Praxis im Bauwesen bedeutet das: Eine Baugenehmigung, die ausdrücklich unter einer Bedingung steht, entfaltet ihre Wirkung erst, wenn die geforderte Voraussetzung erfüllt ist.

Im Gegensatz dazu ist ein bloßer Vorbehalt nicht an § 158 Abs. 1 BGB gebunden. Das Gesetz lässt also klar erkennen, dass nur echte Bedingungen – nicht aber Vorbehalte – die Wirksamkeit einer Genehmigung aufschieben können. Für Bauherren und Architekten ist das essenziell, denn sie müssen wissen, ob sie sofort mit dem Bau beginnen dürfen oder ob sie zunächst abwarten müssen.

  • Praktische Konsequenz: Steht im Bescheid eine Bedingung nach § 158 Abs. 1 BGB, darf der Bau erst nach deren Erfüllung starten.
  • Vorbehalt: Hier kann der Bau in der Regel sofort beginnen, die Behörde behält sich aber vor, später noch Anforderungen zu stellen.

Die korrekte Einordnung im Genehmigungsbescheid ist also nicht bloß juristische Haarspalterei, sondern entscheidet ganz konkret über den Ablauf und die Rechtssicherheit eines Bauprojekts.

Praxisbeispiel: So wirkt sich ein Vorbehalt im Baugenehmigungsverfahren aus

Stellen wir uns vor, ein Bauherr erhält für ein Wohnhaus eine Baugenehmigung mit dem Vorbehalt, dass die abschließende Prüfung der Schallschutzmaßnahmen noch aussteht. Die Behörde möchte das Bauvorhaben nicht komplett auf Eis legen, aber sie ist sich beim Lärmschutz noch nicht ganz sicher. Was passiert nun in der Praxis?

  • Der Bauherr kann mit den meisten Bauarbeiten sofort beginnen, da die Genehmigung grundsätzlich erteilt ist.
  • Allerdings muss er wissen: Sollte die spätere Prüfung ergeben, dass die geplanten Schallschutzmaßnahmen nicht ausreichen, kann die Behörde zusätzliche Anforderungen stellen – etwa dickere Fenster oder spezielle Dämmungen.
  • Die Folge: Es entstehen womöglich ungeplante Mehrkosten und Verzögerungen, weil nachgebessert werden muss.
  • Wird der Vorbehalt nicht erfüllt oder ignoriert, drohen im Extremfall Nutzungsuntersagungen oder sogar Rückbauverfügungen für bestimmte Gebäudeteile.

Praxis-Tipp: Wer eine Baugenehmigung mit Vorbehalt erhält, sollte unbedingt die offenen Punkte im Blick behalten und frühzeitig mit Fachplanern oder Sachverständigen zusammenarbeiten. So lassen sich böse Überraschungen und unnötige Kostenfallen vermeiden.

Rechtsprechung zur Baugenehmigung unter Vorbehalt: Bedeutende Urteile

Die Rechtsprechung zur Baugenehmigung unter Vorbehalt ist für die Praxis von enormer Bedeutung, weil sie konkrete Leitlinien für Behörden und Bauherren liefert. Besonders aufschlussreich sind Entscheidungen, die sich mit der Zulässigkeit und den Grenzen solcher Vorbehalte beschäftigen.

  • Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2016 (5 S 1367/15)
    In diesem Fall ging es um eine Baugenehmigung, die unter dem Vorbehalt stand, dass bestimmte Erschließungsmaßnahmen nachgewiesen werden müssen. Das Gericht stellte klar, dass ein Vorbehalt nicht dazu führen darf, dass wesentliche Genehmigungsvoraussetzungen auf die Zeit nach der Genehmigung verschoben werden. Solche Vorbehalte sind unzulässig, wenn sie die eigentliche Prüfung der bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen umgehen.
  • Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.03.2019 (2 B 1364/18)
    Hier wurde entschieden, dass ein Vorbehalt in der Baugenehmigung zulässig ist, wenn er sich auf nachträglich überprüfbare Details bezieht, die das Gesamtvorhaben nicht infrage stellen. Die Behörde darf also gewisse Aspekte offenlassen, solange der Kern der Genehmigung rechtssicher bleibt.
  • Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.12.2014 (4 C 35.13)
    Das Bundesverwaltungsgericht hat betont, dass Vorbehalte nicht als „Blankoscheck“ für die Behörde dienen dürfen. Die nachträgliche Anordnung muss im Zusammenhang mit bereits bekannten Unsicherheiten stehen und darf nicht zu einer faktischen Umgehung des Genehmigungsverfahrens führen.

Fazit aus der Rechtsprechung: Vorbehalte sind nur dann zulässig, wenn sie sich auf klar abgrenzbare, noch zu prüfende Details beziehen und nicht die grundlegende Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens betreffen. Die Gerichte achten streng darauf, dass Bauherren und Nachbarn nicht durch unklare oder zu weit gefasste Vorbehalte benachteiligt werden.

Auswirkungen für Bauherren und Unternehmer bei Genehmigungsvorbehalten

Genehmigungsvorbehalte bringen für Bauherren und Unternehmer eine Reihe ganz praktischer Konsequenzen mit sich, die im Alltag oft unterschätzt werden. Gerade in Bezug auf Planungssicherheit und Risikomanagement ist das Thema brisant.

  • Finanzierungsrisiko: Banken und Investoren reagieren auf Vorbehalte meist zurückhaltend. Sie verlangen häufig zusätzliche Sicherheiten oder verweigern im Zweifel die Auszahlung von Darlehen, solange nicht alle Auflagen geklärt sind.
  • Vertragsgestaltung: Unternehmer müssen in ihren Bauverträgen gezielt Regelungen für den Fall von Nachforderungen oder Änderungen durch Vorbehalte aufnehmen. Fehlt eine solche Absicherung, können Nachträge schwer durchsetzbar sein und führen zu Streitigkeiten mit dem Auftraggeber.
  • Terminplanung: Vorbehalte können zu Verzögerungen führen, weil bestimmte Bauabschnitte erst nach Erfüllung der behördlichen Anforderungen weitergeführt werden dürfen. Das erschwert die Koordination von Gewerken und erhöht den organisatorischen Aufwand erheblich.
  • Haftungsfragen: Werden Vorbehalte nicht rechtzeitig erkannt oder bearbeitet, drohen Haftungsrisiken – etwa, wenn ein Unternehmer ohne vollständige Klärung weiterbaut und später Rückbau oder Nachbesserung leisten muss.
  • Kommunikation mit Behörden: Eine enge Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde ist unerlässlich. Wer frühzeitig das Gespräch sucht und offene Punkte transparent macht, kann Eskalationen und Stillstände oft vermeiden.

Unterm Strich gilt: Ein Genehmigungsvorbehalt ist kein bloßer Formalismus, sondern beeinflusst die gesamte Projektabwicklung – von der Finanzierung bis zur Abnahme. Umsichtige Planung und vorausschauende Vertragsgestaltung sind deshalb das A und O.

Praxistipps: Sicherer Umgang mit Baugenehmigungen unter Vorbehalt

Wer eine Baugenehmigung unter Vorbehalt erhält, sollte nicht einfach abwarten, sondern aktiv werden. Damit das Bauvorhaben nicht aus dem Ruder läuft, ist es ratsam, von Anfang an systematisch vorzugehen und mögliche Stolperfallen zu umgehen.

  • Frühzeitige Klärung offener Punkte: Identifiziere die konkreten Vorbehalte im Bescheid und frage bei der Behörde gezielt nach, welche Nachweise oder Unterlagen noch benötigt werden. Das spart Zeit und verhindert Missverständnisse.
  • Verbindliche Fristen erfragen: Lasse dir von der Behörde schriftlich bestätigen, bis wann bestimmte Auflagen zu erfüllen sind. So behältst du die Kontrolle über den Zeitplan und kannst Nachweise rechtzeitig einreichen.
  • Externe Experten einbinden: Ziehe bei komplexen Vorbehalten frühzeitig Fachplaner oder Gutachter hinzu. Sie können helfen, technische Anforderungen korrekt umzusetzen und teure Nachbesserungen zu vermeiden.
  • Dokumentation lückenlos führen: Halte alle behördlichen Vorgaben, Korrespondenzen und eingereichten Unterlagen sorgfältig fest. Im Streitfall kannst du so belegen, dass du alle Anforderungen rechtzeitig erfüllt hast.
  • Kommunikation offen halten: Bleibe im regelmäßigen Austausch mit der Genehmigungsbehörde und informiere sie über den Stand der Umsetzung. Das schafft Vertrauen und erleichtert die Abstimmung bei unvorhergesehenen Problemen.
  • Vertragliche Absicherung prüfen: Kontrolliere, ob im Bauvertrag Regelungen für zusätzliche Kosten oder Verzögerungen durch Vorbehalte enthalten sind. Falls nicht, sollte nachverhandelt werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Mit diesen Schritten lässt sich das Risiko minimieren, dass ein Vorbehalt zum echten Stolperstein wird. Wer proaktiv handelt, bleibt Herr des Verfahrens – und kann sein Bauprojekt mit mehr Gelassenheit vorantreiben.

Empfehlungen für die korrekte Dokumentation und rechtliche Absicherung

Eine lückenlose Dokumentation ist das Rückgrat jeder rechtlichen Absicherung bei Baugenehmigungen unter Vorbehalt. Nur wer alle Schritte, Entscheidungen und behördlichen Vorgaben präzise festhält, kann im Ernstfall seine Rechte effektiv durchsetzen. Das klingt nach viel Papierkram, ist aber im Zweifel bares Geld wert.

  • Chronologische Ablage: Lege für das Bauvorhaben eine fortlaufende Dokumentation an, in der sämtliche behördlichen Schreiben, Bescheide, E-Mails und Protokolle mit Datum abgelegt werden. So bleibt der Überblick auch bei komplexen Verfahren erhalten.
  • Beweisführung sichern: Führe ein Bautagebuch, in dem du relevante Ereignisse, Absprachen mit Behörden und die Umsetzung von Auflagen festhältst. Fotos, Unterschriften und Zeitstempel sind dabei Gold wert.
  • Rechtsberatung frühzeitig einbinden: Ziehe bei Unsicherheiten oder ungewöhnlichen Vorbehalten einen Fachanwalt hinzu. Eine rechtliche Einschätzung im Vorfeld kann spätere Streitigkeiten verhindern und gibt dir Sicherheit bei der Auslegung von Auflagen.
  • Vertragsunterlagen ergänzen: Dokumentiere alle Nachträge, Änderungsvereinbarungen und behördlichen Rückmeldungen im Bauvertrag oder als separate Anlagen. Nur so lassen sich Ansprüche bei Kostensteigerungen oder Terminverschiebungen rechtssicher geltend machen.
  • Digitale Tools nutzen: Moderne Dokumentenmanagement-Systeme oder Bau-Apps helfen, Unterlagen strukturiert zu speichern und schnell auffindbar zu machen. Das spart Zeit und minimiert das Risiko, wichtige Nachweise zu verlieren.

Wer bei der Dokumentation schludert, verschenkt im Streitfall wertvolle Argumente. Eine saubere Aktenlage und die konsequente rechtliche Absicherung schaffen nicht nur Klarheit, sondern stärken auch die eigene Verhandlungsposition gegenüber Behörden und Vertragspartnern.

Fazit: Was ist bei Baugenehmigungen unter Vorbehalt unbedingt zu beachten?

Fazit: Was ist bei Baugenehmigungen unter Vorbehalt unbedingt zu beachten?

  • Die individuelle Analyse jedes einzelnen Vorbehalts ist unerlässlich, da sich dahinter oft sehr unterschiedliche rechtliche und praktische Konsequenzen verbergen können.
  • Ungewöhnliche oder unklare Formulierungen im Genehmigungsbescheid sollten stets kritisch hinterfragt und im Zweifel durch eine schriftliche Nachfrage bei der Behörde konkretisiert werden.
  • Bei mehreren Vorbehalten empfiehlt es sich, diese priorisiert abzuarbeiten, um Verzögerungen im Bauablauf gezielt zu vermeiden.
  • Eine vorausschauende Ressourcenplanung – etwa für Nachweise, Gutachten oder technische Anpassungen – kann helfen, Kostenexplosionen durch kurzfristige Anforderungen zu verhindern.
  • Wer mit Nachbarn, Fachplanern und Behörden von Anfang an offen kommuniziert, minimiert das Risiko von späteren Einwänden oder juristischen Auseinandersetzungen erheblich.
  • Für komplexe Bauvorhaben kann die frühzeitige Einbindung eines Claims- oder Vertragsmanagements entscheidend sein, um bei späteren Nachforderungen nicht ins Hintertreffen zu geraten.

Wer diese Aspekte beachtet, schafft die Basis für ein rechtssicheres und wirtschaftlich kalkulierbares Bauprojekt – auch wenn die Baugenehmigung nicht ohne Vorbehalt erteilt wurde.


FAQ zur Baugenehmigung unter Vorbehalt

Was ist eine Baugenehmigung unter Vorbehalt?

Eine Baugenehmigung unter Vorbehalt ist eine behördliche Genehmigung, die das Bauvorhaben grundsätzlich zulässt, aber einzelne Punkte noch offen lässt. Die Behörde behält sich das Recht vor, nachträglich Auflagen oder Einschränkungen zu erlassen, falls sich z. B. neue Fakten ergeben oder bestimmte Fragen (etwa zu Umweltauflagen oder Nachbarrechten) noch nicht abschließend geklärt sind.

Worin unterscheidet sich der Vorbehalt von einer Bedingung in der Baugenehmigung?

Der Vorbehalt bedeutet, dass die Genehmigung sofort wirksam ist, die Behörde sich aber spätere Prüfungen oder Nachforderungen vorbehält. Eine Bedingung hingegen führt dazu, dass die Genehmigung erst nach Erfüllung einer festgelegten Voraussetzung gilt. Für Bauherren ist der Unterschied entscheidend, da der Baubeginn beim Vorbehalt möglich, bei einer Bedingung aber an bestimmte Auflagen gebunden ist.

Welche Risiken birgt eine Baugenehmigung unter Vorbehalt für Bauherren?

Die Risiken einer Baugenehmigung unter Vorbehalt liegen hauptsächlich in der Rechtsunsicherheit. Es besteht die Gefahr, dass nachträglich zusätzliche Auflagen, Bauverbote oder sogar Rückbauverfügungen ergehen. Auch die Finanzierung kann schwieriger werden, da Banken oft auf eine endgültige Genehmigung bestehen. Zudem können ungeplante Mehrkosten durch spätere Forderungen und Verzögerungen entstehen.

Wie sollten Bauherren mit Vorbehalten in der Baugenehmigung umgehen?

Bauherren sollten offene Vorbehalte im Genehmigungsbescheid frühzeitig identifizieren und gezielt mit der Behörde klären. Es empfiehlt sich, Fristen und Anforderungen schriftlich festzuhalten, die Einbindung von Fachplanern zu prüfen und eine lückenlose Dokumentation aller Nachweise und behördlicher Kommunikation zu führen. Verträge sollten eventuelle Mehrkosten und Terminverschiebungen berücksichtigen.

Darf die Behörde wesentliche Genehmigungsvoraussetzungen als Vorbehalt formulieren?

Nein, wesentliche Voraussetzungen, wie z. B. Erschließung oder grundlegender Denkmalschutz, dürfen nicht auf die Zeit nach der Genehmigung verschoben werden. Laut Rechtsprechung sind Vorbehalte nur für klar abgrenzbare, detailbezogene Prüfungen zulässig. Entscheidend ist, dass die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens bereits mit der Genehmigung gesichert ist.

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Zusammenfassung des Artikels

Eine Baugenehmigung unter Vorbehalt erlaubt den Baubeginn, birgt aber Unsicherheiten durch mögliche nachträgliche Auflagen oder Einschränkungen der Behörde.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Genehmigungsbescheid genau prüfen: Lies den Bescheid sorgfältig und kläre, ob es sich um einen Vorbehalt oder eine Bedingung handelt. Nur bei einem Vorbehalt darfst du mit dem Bau beginnen, musst aber mit späteren Auflagen rechnen.
  2. Offene Punkte frühzeitig klären: Nimm Kontakt zur Behörde auf und frage nach, welche Unterlagen oder Nachweise noch benötigt werden. Eine frühzeitige Abstimmung verhindert Verzögerungen und Missverständnisse.
  3. Risiken bei Finanzierung und Verträgen berücksichtigen: Kläre mit deiner Bank, wie sie auf eine Baugenehmigung unter Vorbehalt reagiert, und passe Bauverträge so an, dass mögliche Mehrkosten oder Nachforderungen rechtlich abgesichert sind.
  4. Dokumentation und Kommunikation nicht vernachlässigen: Halte alle behördlichen Anforderungen, Fristen und Abstimmungen schriftlich fest. Ein lückenloses Bautagebuch und eine gute Ablage sind im Streitfall entscheidend.
  5. Fachliche Unterstützung nutzen: Ziehe bei komplexen oder unklaren Vorbehalten frühzeitig Fachplaner, Gutachter oder einen Fachanwalt hinzu, um technische und rechtliche Risiken zu minimieren.

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